Baumfällung
Wir sind Experten für Baumfällung – Sicher und Effizient
Eine Fällung von Bäumen ist meist notwendig, wenn sich die Bruch- oder Standsicherheit zum Schutz des Menschen nicht mehr mit anderen Mitteln herstellen lässt. Weiterhin auch bei Bauvorhaben, wenn eine Fällung und nachfolgende Neupflanzung sinnvoller sind, als aufwändige und unter Umständen nicht erfolgversprechende Baumsanierungsmaßnahmen.
Wir bieten ihnen als Spezialisten mit unserer langjährigen Erfahrung in der Baumfällung jegliche Kompetenzen und Verfahren an, um auch ihre Bäume sicher zu fällen und wenn nötig zu Entsorgen.
Von der Fällung komplizierter Einzelbäume bis hin zur Rodung von Großflächen (Baufeldräumung) können wir gerne für Sie tätig werden.
Zusätzlich durch unsere Ausbildung in der Seilklettertechnik können wir auch auf engstem Raum Bäume sicher abtragen.
Weiterhin bietet unser großer Maschinenpark mit z.B. Teleskoplader, Forstfräse, Bagger mit Baumschere und Roderechen, Holzhäcksler bis 90cm und auf Raupe bis 20 cm sowie viele Weitere, auch die Möglichkeit große Projekte umzusetzen oder mehrere Bäume schnell und effizient zu beseitigen.
Durch unseren neuesten Magni Fällkran mit Westtech Greifersäge können nun auch sehr sicher und effizient Großbäume an schwierigen Stellen abgetragen werden. Sehen sie dazu unsere weitere Kategorie Fällkranarbeiten.
Natürlich sind unsere Arbeiten entsprechend versichert, sodass für sie kein Risiko entsteht.
Oft bedarf das Fällen von Bäumen einer Genehmigung. Das ist in der Regel durch eine Baumschutzverordnung oder Baumschutzsatzung in Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Landkreis geregelt. Gerne prüfen wir dies im Vorfeld für Sie! Bei der Beantragung von behördlichen Genehmigungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite oder übernehmen für Sie die Beantragungen der durchzuführenden Arbeiten.
Manchmal sind auch entsprechende Gutachten für Bäume zur genauen Ermittlung der Vitalität sowie der aktuellen Standsicherheit notwendig. Auch diese Dienstleistung bieten wir ihnen gerne an.
Der Zeitpunkt für Fällungen sollte aufgrund des weit verbreiteten Sommerfällverbotes zwischen 01. Oktober und 28. Februar liegen. Die Zeiträume ergeben sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen wenn Gefahr im Vollzug herrscht, bei zum Beispiel abgestorbenen Bäumen, Sturmschäden oder starken Schädlingsbefall. Dann handelt es sich um akute Gefahrenabwehr oder behördlich angeordnete Maßnahmen, wobei eine Ausnahmegenehmigung erwirkt werden kann .
Am besten kontaktieren Sie uns einfach auf kurzem Weg zu ihrem Anliegen rund um den Baum und wir beraten Sie gerne kostenlos.
Einige Einblicke in unsere Baumfällungen
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